Naturpark Bildungseinrichtungen

Kindern unserer Zeit ist es nur selten gestattet, einfach so in den Wald oder auf Magerwiesen zu gehen und die darin beheimatete biologische Vielfalt zu entdecken. Was andere Generationen als selbstverständlich erleben durften, bleibt Kindergarten- und auch Schulkindern heutzutage oft verwehrt. Naturpark-Schulen und Naturpark-Kindergärten/Horte schaffen, in einer engen Zusammenarbeit mit den Naturparken und Gemeinden, die Möglichkeit ein grundlegendes Verständnis für die Natur zu erlangen.

Das Prädikat „Naturpark-Schule“ bzw. „Naturpark-Kindergarten/Hort“ wird für einen Zeitraum von vier Jahren vergeben, dann erfolgt eine Evaluierung, bei der die Erfüllung aller Kriterien erhoben wird. Verläuft diese erfolgreich, werden die Schule, bzw. der Kindergarten/Hort für weitere vier Jahre rezertifiziert.

Die Naturpark Volksschule Weißbach

Warum sind Honigbienen, aber auch Fliegen für die reiche Ernte von Äpfeln so wichtig?

 

Naturpark-Schulen geben die Antworten nicht nur lehrend im Unterricht, sondern lassen die Schülerinnen und Schüler diese erforschend, in einer engen Kooperation mit den Naturparken, selbständig finden. Projekte und Freilandexkursionen im Sinne der Naturpark-Philosophie helfen ein grundsätzliches ökologisches Bewusstsein zu schaffen. Für Gemeinden und die Naturparke ist die Naturpark-Schule ein wesentlicher Punkt des Bildungsauftrages aber auch ein hervorragendes Instrument zur Identifikation der Bevölkerung mit dem Naturpark.

 

Ansprechpartner:

Naturpark Volksschule Weißbach: Direktorin Christine Wirthmiller

Naturpark Geschäftsführung: Sandra Uschnig

 

Hier geht es zur Homepage der Naturpark Volksschule Weißbach

Naturpark Kindergarten

Mit November 2023 ist nun auch der Kindergarten Weißbach Naturpark Kindergarten!

Kriterien & Evaluierung

Als „Naturpark-Schule“ bzw. Naturpark-Kindergarten/Hort“ werden Schulen, Kindergärten oder Horte ausgezeichnet, die in einer Naturpark-Gemeinde liegen, mit dem Naturpark zusammenarbeiten und ein besonderes Engagement in diversen Naturpark-Arbeitsbereichen nachweisen, aufbauend auf den vier Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung.

Naturpark-Schulen bzw. Naturpark-Kindergärten/Horte erfüllen österreichweit gültige Kriterien. Die jeweiligen Naturparke verpflichten sich, im Rahmen ihres Bildungsauftrages und entsprechend ihrer Möglichkeiten, gemäß der Kriterien zu handeln und der Naturpark-Schule bzw. dem Naturpark-Kindergarten/Hort aktiv bei der Umsetzung der angeführten Ziele sowie bei der laufenden Betreuung behilflich zu sein.

 

Voraussetzung und Kriterien

 

Voraussetzung für die Führung des Prädikats „Naturpark-Schule“ bzw. „Naturpark-Kindergarten/Hort“ ist, dass die jeweilige Einrichtung in einer Naturpark-Gemeinde liegt sowie eine entsprechende Beschlussfassung der Schule bzw. des Kindergartens/Horts, des Naturpark-Vorstands sowie des Gemeinderats bzw. Erhalters. Darüber hinaus verpflichtet sich die Schule bzw. der Kindergarten/Hort zur Erfüllung österreichweit gültiger Kriterien und der Naturpark unterstützt diese aktiv bei deren Umsetzung und laufenden Betreuung.

 

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Einrichtung ihr Leitbild und, im Fall einer Schule, zusätzlich ein Schulprofil, mit den Inhalten, Zielen und Vorgaben des Naturparks abstimmt und mit diesem Vereinbarungen über die Zusammenarbeit trifft, die sich auf die vier Naturpark-Säulen: Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung beziehen. Des Weiteren müssen sowohl im Naturpark als auch in der Schule bzw. im Kindergarten/Hort Ansprechpersonen vorhanden sein.

 

Sind diese ersten fünf der insgesamt zwölf Kriterien erfüllt, kann der Naturpark, nach Abstimmung mit seiner Ansprechperson auf Länderebene, beim Verband der Naturparke Österreichs (VNÖ) um Prädikatisierung der Schule bzw. des Kindergartens/Horts ansuchen.